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Waffenkauf

Wegleitung für Waffenkäufe

Für den Kauf einer Nichtfeuerwaffe (Definition: Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen, die aufgrund ihres Aussehens mit echten Feuerwaffen verwechselt werden können) muss ein Vertrag unterzeichnet und durch beide Parteien mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden. Ein Waffenerwerbsschein wird nicht benötigt. Der Käufer muss jedoch mindestens 18 Jahre alt sein und dies mit einem amtlichen Ausweis (Identitätskarte, Schweizer Pass, C-Ausweis) belegen. Der Erwerb durch ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung erfordert einen Waffenerwerbschein (gleiches Vorgehen gilt auch für Diplomaten). Ohne diese Dokumente können wir die Bestellung nicht versenden.

Bestellablauf

1. Sie bestellen online die gewünschten Artikel
2. Wir senden Ihnen nach Erhalt der Bestellung per Email den Vertrag
3. Sie unterzeichnen diesen und senden ihn zusammen mit der Ausweiskopie an uns
4. Wir liefern Ihnen die gewünschte Bestellung eingeschrieben

Wir dürfen keine Waffen an Personen verkaufen, bei denen Anlass zur Annahme besteht, dass sie sich selbst oder Dritte mit dieser Waffe gefährden könnten oder andere Hinderungsgründe vorliegen. Zudem dürfen wir gemäss Artikel 12 Absatz 1 der Waffenverordnung Angehörigen folgender Staaten nicht beliefern:

Serbien
Bosnien und Herzegowina
Kosovo
Mazedonien
Türkei
Sri Lanka
Algerien
Albanien